Rechtsprechung
OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Schülers von der Schule wegen des Zusammenschlagens eines Jungen während einer Klassenfahrt; Anhörung eines Schülers durch den Oberstufenausschuss; Durchführung von Erziehungsmaßnahmen als Teil der Schulpflicht; Vorherige Androhung einer Entlassung aus ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 114 Satz 1; ; SchulG § 62; ; SchulG § 63 Abs. 1; ; SchulG § 63 Abs. 1 Satz 1; ; SchulG § 63 Abs. 2; ; SchulG § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SchulG § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SchulG § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; SchulG § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; SchulG § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; SchulG § 63 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz; ; SchulG § 63 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.04.2004 - 3 A 373.04
- OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1998 - 19 E 391/98
Gewalt auf dem Schulweg: Schule darf Entlassung androhen
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Es handelt sich bei der Misshandlung der bereits am Boden liegenden wehrlosen Person durch Tritte gegen Kopf und Brust nicht nur um einen lediglich geringfügigen oder leicht fahrlässigen Verstoß gegen den Schutz der körperlichen Integrität anderer (…vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, 3. Aufl. 2000, Rn. 469), sondern um eine grobe Gewalttätigkeit, der der erforderliche Bezug zum Schulverhältnis nicht fehlt (OVG NW, Beschl. v. 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]) und die hinreichenden Anlass für eine schulordnungsrechtliche Sanktionierung bietet.Auch wiederholte und trotz Androhung der Entlassung fortgesetzte grobe Gewalttätigkeit gegenüber Mitschülern (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 9 S 95.04 - NJW 2004, 1058; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]), der Versuch der Vergewaltigung einer Schülerin und insbesondere der Drogenhandel in der Schule oder in deren Umfeld rechtfertigen (OVG Rpf, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106.96 - NJW 1996, 1690; Theuersbacher, NVwZ 1999, 838 [841 f.]) ggf. auch ohne vorherige Androhung die Entlassung aus der Schule.
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2003 - 9 S 2277/03
Schulausschluss - Tätlichkeiten eines Schülers
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Als Fälle, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind in der Rechtsprechung bisher körperliche Angriffe gegen Lehrkräfte anerkannt (VG Mainz, Beschluss vom 6. April 1998 - 7 L 613.98.MZ - NVwZ 1998, 876 [877]; VGH BW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 9 S 2277.03 - NJW 2004, 89 [90]), weil dadurch deren erforderliche Autorität in unerträglicher Weise untergraben und damit der Erziehungsauftrag der Schule in Frage gestellt wird. - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2004 - 9 S 95/04
Zur Rechtfertigung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Schulunterricht wegen …
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Auch wiederholte und trotz Androhung der Entlassung fortgesetzte grobe Gewalttätigkeit gegenüber Mitschülern (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 9 S 95.04 - NJW 2004, 1058; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]), der Versuch der Vergewaltigung einer Schülerin und insbesondere der Drogenhandel in der Schule oder in deren Umfeld rechtfertigen (OVG Rpf, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106.96 - NJW 1996, 1690; Theuersbacher, NVwZ 1999, 838 [841 f.]) ggf. auch ohne vorherige Androhung die Entlassung aus der Schule.
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96
Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf …
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Auch wiederholte und trotz Androhung der Entlassung fortgesetzte grobe Gewalttätigkeit gegenüber Mitschülern (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 9 S 95.04 - NJW 2004, 1058; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]), der Versuch der Vergewaltigung einer Schülerin und insbesondere der Drogenhandel in der Schule oder in deren Umfeld rechtfertigen (OVG Rpf, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106.96 - NJW 1996, 1690; Theuersbacher, NVwZ 1999, 838 [841 f.]) ggf. auch ohne vorherige Androhung die Entlassung aus der Schule. - OVG Berlin, 30.05.1997 - 7 S 33.97
Schulverwaltungsrecht: Umschulung in eine andere Schule mit demselben …
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 30. Mai 1997 - OVG 7 S 33.97 - zu § 55 Abs. 2 und 3 SchulG a.F.) liegt ein atypischer Fall dann vor, wenn die Pflichtwidrigkeit nach ihrer Art und Schwere sowie den Gesamtumständen ihrer Begehung die gleiche Ahndung verlangt wie (sonst nur) längerfristiges oder wiederholtes Fehlverhalten und gleichzeitig das pädagogische Bedürfnis, den Schüler durch eine empfindliche Ordnungsmaßnahme zu beeindrucken, ebenso unabweisbar macht wie ein angesichts einer Androhung dieser Ordnungsmaßnahme fortgesetztes oder wiederholtes Fehlverhalten. - VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Als Fälle, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind in der Rechtsprechung bisher körperliche Angriffe gegen Lehrkräfte anerkannt (VG Mainz, Beschluss vom 6. April 1998 - 7 L 613.98.MZ - NVwZ 1998, 876 [877]; VGH BW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 9 S 2277.03 - NJW 2004, 89 [90]), weil dadurch deren erforderliche Autorität in unerträglicher Weise untergraben und damit der Erziehungsauftrag der Schule in Frage gestellt wird.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2020 - 3 L 233/19
Gleichheitswidrige Anwendung einer schulischen Ordnungsmaßnahme nach Schlägerei
- VG Berlin, 14.01.2020 - 3 L 1033.19
Eilrechtsschutz gegen eine Verweisung eines Schülers an eine andere Schule wegen …
Dabei ist insbesondere an Fälle schwerer Eingriffe in Rechtsgüter Einzelner oder der Allgemeinheit zu denken, bei denen der Betreffende wissen muss, dass die Aufrechterhaltung der Schulordnung seine Entfernung von der Schule unabweislich macht und damit vermuten lässt, dass ausdrückliche Androhungen ihn nicht beeindrucken (vgl. hierzu sowie zum Folgenden OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - OVG 8 S 55.04 -, juris Rn. 20).